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Sämtliche Spenden verwenden wir, um unsere Hilfsprojekte zu finanzieren und durchzuführen und somit all denen, die Hilfe bedürfen schnell, wirksam und problemlos helfen zu können!
Vor Ort und überall, wo Hilfe nötig ist.
Auf den Unterseiten erfahrt Ihr, wohin Ihr euch wenden könnt, um zu helfen. Ihr könnt uns aber auch schreiben an hilfe@sinww.de. Hier schon einmal unsere Bankverbindung:Wir benötigen immer die unterschiedlichsten Sachspenden - sowohl für die Bedürftigen als auch für unsere Arbeit!
Zur Zeit benötigen wir für die Ausgabe hier und für den Versand:
Zur Zeit benötigen wir für unsere Arbeit:
Gern könnt ihr uns auch anschreiben, wenn ihr wissen möchtet,
was wir aktuell benötigen
oder
wenn ihr konkrete Sachen habt, die ihr spenden wollt.
Vielleicht können wir die Sachen ja auch gleich vermitteln.
Ihr erreicht uns unter
hilfe@sinww.de
Wir freuen uns über jede Geldspende
Sämtliche Spendengeldern verwenden wir, um unsere Hilfsprojekte zu finanzieren und somit all denen, die Hilfe bedürfen
schnell, wirksam und problemlos
helfen zu können!
Wir versichern euch, dass kein Mitglied und keiner der vielen freiwillgen Helferinnen und Helfer Geldzuwendungen erhält oder erhalten wird.
Hier unsere Bankverbindung
Solidarität in der Not e.V.
IBAN: DE16 5105 0015 0817 1253 62
BIC: NASS DE 55 XXX
WIR BENÖTIGEN DRINGEND FOLGENDE ARTIKEL
Aktuell wird bei uns nicht benötigt:
Ob für die Hilfe vor Ort Matratzen und Möbel benötigt werden, können Sie gern unter helfen@wirges.de erfragen.
Für die Spenden an unseren Verein können auch sogenannte Spendenquittungen erteilt werden,
damit die Spender die entsprechenden Spenden auch steuerlich geltend machen können.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Montabaur können Beträge bis 200,00 € durch Vorlage bzw. Einreichung des Kontoauszugs,
aus welchem sich entnehmen lässt, dass und welcher Betrag und wohin gespendet wurde, geltend gemacht werden.
Bitte unbedingt ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck angeben, da die Spendenquittungen sonst nicht ordnungsgemäß versendet werden können.
Eine formelle Zuwendungsbescheinigung ist bis zum einem Betrag von 200,00 € nicht erforderlich.
Ansonsten gilt:
Wir werden für die Beträge über 200,00 € auf Antrag d. Spenderin/Spenders eine Zuwendungsbescheinigung gem. dem Schreiben des
BMF vom 07.11.2013 unter Verwendung der vorgeschriebenen "Muster für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG)" erstellen.
Die Bescheinigungen werden wir jährlich ab November erstellen und per E-Mail versenden.
Wenn ein Versand per E-mail nicht möglich ist, versenden wir die Zuwendungsbescheinigung auch per Post.
Um unseren Verwaltungsaufwand gering zu halten, möchten wir die streng formalen Bescheinigungen nur auf Antrag (geht auch per E-Mail) erstellen.
Hierfür geben Sie bitte im Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse an:.
Weiterhin benötigen wir die Kontonummer, des Kontos, von welchem die Überweisung erfolgte, sowie Datum der Überweisung und den Spendenbetrag.
Sofern Unklarheiten oder Ergänzungen zum obigen Text bestehen oder erforderlich erscheinen, schreibt bitte an
hilfe@sinww.de
Vielen Dank euch allen 😉